Im Anschluss an die Pressekonferenz vom letzten Donnerstag haben wir die dort getätigten Aussagen analysiert und sofort mit dem BLV bezüglich Auslegung Kontakt aufgenommen.
Die Eckpunkte sind klar:
- Der ganze Bereich Hundetraining und -sport gehört in die Gruppe «Freizeitbeschäftigungen»
In diesem Bereich sind sämtliche kommerziellen und nicht kommerziellen Aktivitäten bis auf weiteres verboten und Vereinsplätze und Hundehallen sind geschlossen zu halten.
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/one-health/coronavirus.html#839000738
Über eine eventuelle Lockerung entscheidet der Bundesrat frühestens Anfang Juni. Wir sitzen also im selben Boot, wie die gesamte Tourismusindustrie, die Restaurants und der Sport.
Eine Anpassung dieser Verordnung ist nur durch den Bundesrat möglich.
Zur Sicherstellung des Tierwohls haben wir beim BLV am letzten Freitag einen Antrag zur Benutzung der Hundeplätze durch Einzelpersonen mit dem geforderten Schutzkonzept eingegeben. Die Antwort auf dieses Gesuch ist ausstehend.
Bezüglich Kommunikation haben wir von vielen Einzelpersonen, die in einem SKG Verein Mitglied sind Anfragen erhalten. Wir bitten Sie als Vereinspräsidenten deshalb noch einmal, die regelmässigen Updates die wir an Sie versenden, Ihren Mitgliedern auch weiter zu leiten. Die Infos sind jederzeit auf der Website der SKG verfügbar: https://www.skg.ch/covid-19
Auch wir sind über diese Entwicklung nicht glücklich und sind laufend in direktem Kontakt mit dem BLV bezüglich der Möglichkeiten und der Entwicklung. An erster Stelle kommt das Wohl unserer Hunde und anschliessend die Bedürfnisse unserer Mitgliedsvereine.
Herzliche Grüsse und «Bllibed dehei – bliibed gsund»
Hansueli Beer Andreas Rogger
Präsident Geschäftsführer