Jeder Lagotto der zur Zucht verwendet werden soll, muss angekört sein
In Anwendung des Zuchtreglements des Lagotto Club Schweiz (LCS) muss jeder Lagotto Romagnolo, der zur Zucht verwendet werden soll, die Bedingungen des ZRSKG erfüllen und dem jeweils gültigen Rassestandard (Nr. 298 des FCI) in hohem Masse entsprechen und ausserdem vom Rasseclub angekört sein.
Informationen für Hundehalter zur Ankörung ihres Hundes (aktualisiert 2023)
1. Welche Dokumente muss ich der Anmeldung beilegen?
- Kopie des Stammbaumes (eingetragen im schweizerischen Hundestammbuch (SHSB)
- Kopie des schweizerischen HD-Zertifikats
- Kopie des SKG-Formulars bezüglich Untersuchung Patella-Luxation
- Kopie der Auswertung Gen-Test „Juvenile Epilepsie“
- Kopie der Auswertung Gen-Test „Lagotto Speicherkrankheit“
- Kopie der Auswertung Gen-Test „Kurzhaar“ (empfohlen)
Die Originale müssen Sie am Ankörungstag mitbringen!
2. Info
Gen-Tests können bei folgenden Instituten vorgenommen werden (Fragen Sie Ihren Tierarzt):
- Gentests bei Feragen, mit Clubrabatt > Infos unter Dokumente
- Gentests bei Laboklin Basel
Bitte hinterlegen Sie im Blutproben-Archiv der UNI Bern auch eine Blutprobe Ihres Lagotto: Formular des Blutproben-Archivs UNI Bern
3. Anmeldung und Kosten
Eine Ankörung für einen Hund kostet für LCS-Mitglieder CHF 150.- und für Nicht-Mitglieder CHF 250.- .
Anmelden
Die Ankörungen finden im Frühling und Herbst statt.
Die genauen Daten und Meldeschluss für die entsprechende Ankörung entnehmen Sie bitte der Zeitschrift "Hunde" oder aus unserem Kalender.
4. Weitere Informationen
Für weitere Informationen melden Sie sich beim Zuchtwart oder bei den Mitgliedern der Zuchtkommission.